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Bayerische Mietpreisbremsenverordnung - unwirksam!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die durch die Bayerische Staatsregierung am 10.11.2015 erlassene Mieterschutzverordnung ist unwirksam.

Die Mieterschutzverordnung vom 10.11.2015 leidet an einem Verfahrensmangel, in dem die Begründung nicht den Anforderungen des § 556d Abs. 2 S. 6 und 7 BGB entspricht. Es kann nicht für jede einzelne Gemeinde anhand der Begründung nachvollzogen werden, warum diese in den Schutzbereich des § 556d Abs. 1 BGB aufgenommen wurde.

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LG München I, 06.12.2017 - Az: 14 S 10058/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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