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Bayerische Mietpreisbremsenverordnung - unwirksam!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die durch die Bayerische Staatsregierung am 10.11.2015 erlassene Mieterschutzverordnung ist unwirksam.

Die Mieterschutzverordnung vom 10.11.2015 leidet an einem Verfahrensmangel, in dem die Begründung nicht den Anforderungen des § 556d Abs. 2 S. 6 und 7 BGB entspricht. Es kann nicht für jede einzelne Gemeinde anhand der Begründung nachvollzogen werden, warum diese in den Schutzbereich des § 556d Abs. 1 BGB aufgenommen wurde.

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LG München I, 06.12.2017 - Az: 14 S 10058/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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