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Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängern

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Bundesrat hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Mietpreisbremse“ (21/17) vorgelegt. Die Länderkammer schlägt darin vor, die „sogenannte Mietpreisbremse noch einmal bis Ende des Jahres 2029“ zu verlängern. „Den Landesregierungen wird es ermöglicht, Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt, in dem die Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, auch über den 31. Dezember 2025 hinaus durch Rechtsverordnung zu bestimmen“. Im Falle einer wiederholten Ausweisung eines Gebietes soll nach dem Entwurf in der Begründung zudem dargelegt werden, „welche Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden und weshalb auch unter Berücksichtigung dieser Abhilfemaßnahmen die Bestimmung eines Gebietes durch Rechtsverordnung erforderlich ist“.

Zur Begründung verweist der Gesetzentwurf auf den nach wie vor angespannten Mietwohnungsmarkt in weiten Teilen des Landes. „Ein Auslaufen der Mietpreisbremse zum 31. Dezember 2025 würde zu einem Anstieg der Wiedervermietungsmieten führen, die in der Gesamtschau mit den hohen Energiekosten und der gestiegenen Inflation insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen und zunehmend auch Durchschnittsverdienerinnen und -verdiener, vor allem Familien mit Kindern, aus ihren angestammten Stadtvierteln verdrängen können“, heißt es weiter.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag. „Auf die darüber hinaus bestehende Möglichkeit, die Anwendung der Mietpreisbremse ohne verschärfte Begründungsanforderungen und damit für die Länder unter Umständen leichter handhabbar zu gestalten, weist die Bundesregierung hin. Gleiches gilt für die Möglichkeit, den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse zu erweitern und damit ihre preisdämpfende Wirkung zu erhöhen“, heißt es weiter mit Verweis auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/14762)

Veröffentlicht: 07.04.2025

Quelle: heute im bundestag (hib)

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