Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/1446) auf eine Kleine Anfrage (21/1253) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Mietpreisbremse als erfolgreiches Instrument.
Sie schreibt: „Die Mietpreisbremse hat den Mietenanstieg in den durch die Landesregierungen durch Rechtsverordnung festgelegten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten moderat verlangsamt. Dies sei bestätigt worden durch die im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) erstellte Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin (DIW Berlin) mit dem Titel „Evaluierung der Mietpreisbremse - Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse).“
Die Bundesregierung habe eine Verlängerung der Mietpreisbremse auf den Weg gebracht. Darüber hinaus solle bis zum 31. Dezember 2026 eine Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen die Harmonisierung von mietrechtlichen Vorschriften, eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereiten. „Die ausgewogen besetzte Expertengruppe wird noch im September ihre Arbeit aufnehmen“, kündigt die Regierung außerdem an.
Veröffentlicht: 08.09.2025
Quelle: heute im bundestag (hib)
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