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Bremen: Senat begrenzt Mieterhöhungen für weitere fünf Jahre

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Kappungsgrenze für Mietpreiserhöhungen in Bremen läuft vom 01.09.2019 an über weitere fünf Jahre. Das hatte der Bremer Senat beschlossen. Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Vermieter Wohnungsmieten in einem Zeitraum von fünf Jahren um bis zu 20 Prozent erhöhen. Diese Begrenzung ist in der Stadt Bremen auch weiterhin auf 15 Prozent abgesenkt, sodass Mieterinnen und Mieter in dem bremischen Wohnungsmarkt vor überhöhten Mieterhöhungen geschützt sind.

Der Senat hatte dazu bereits im Jahr 2014 die sogenannte Kappungsgrenzen-Verordnung erlassen. Diese Regelung musste jedoch aufgrund gesetzlicher Vorgaben zunächst bis zum 31. August 2019 befristet werden.

Der Senat hat diese Regelung für fünf weitere Jahre bis zum 31. August 2024 verlängert.

Im Gegensatz zur Kappungsgrenze läuft die sogenannte Mietpreisbremse, wonach die neue Miete bei Neuvermietungen auf 10 Prozent über der Marktmiete begrenzt wird, noch bis zum 30.11.2020.

Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Bremen; Bremerhaven ist jedoch ausgenommen.

Veröffentlicht: 05.09.2019

Quelle: PM der Stadt Bremen

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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