Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.954 Anfragen

Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Nordrhein-Westfalen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zum 1.6.2019 tritt eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Laufzeit beträgt 13 Monate, die Verordnung endet mithin zum 29.6.2020.

Betroffen sind 37 Städten und Gemeinden, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt wird. Die vorherige Verordnung läuft zum 31.5.2019 aus.

Für folgende Kommunen in NRW gilt die Verordnung:

Regierungsbezirk Düsseldorf

Düsseldorf, Erkrath, Essen, Hilden, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Mettmann, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Ratingen, Solingen

Regierungsbezirk Köln

Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Bornheim, Brühl, Frechen, Hennef (Sieg), Hürth, Kerpen, Köln, Leverkusen, Overath, Rösrath, St. Augustin, Siegburg, Troisdorf, Wesseling

Regierungsbezirk Münster

Münster

Regierungsbezirk Detmold

Bielefeld, Paderborn

Regierungsbezirk Arnsberg

Bochum, Dortmund

Veröffentlicht: 30.05.2019

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

die Beratung war excellent schnell, umfassend und hat mein Problem voll erfasst.
Franzmann Egon, München
Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant