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Bundesregierung schlägt Änderungen im Mietrecht vor

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Bundesregierung hat Änderungen des Mietrechts vorgeschlagen. Mit zwei Gesetzentwürfen soll zum einen die sogenannte Mietpreisbremse verlängert werden, zum anderen schlägt die Regierung unter anderem Änderungen bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete vor.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (20/14672) wird mit dem anhaltend starken Anstieg der Wiedervermietungsmieten in Ballungszentren begründet. Die sogenannte Mietpreisbremse soll daher nach dem Willen der Bundesregierung „noch einmal bis zum Jahr 2029“ verlängert werden. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse auch auf Wohnungen auszudehnen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und zwar bis zum 1. Oktober 2019.

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Regelungen des Rechts der Wohnraummiete“ (20/14673) sieht unter anderem vor, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von sechs auf sieben Jahre zu verlängern. „Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten wird dies den Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete leicht dämpfen“, so die Bundesregierung. Außerdem soll in Gebieten, „in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist und die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmt werden“, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen künftig elf statt 15 Prozent betragen. Weitere Vorschläge betreffen beispielsweise qualifizierte Mietspiegel und die Vermietung möblierter Wohnungen.

Veröffentlicht: 05.02.2025

Quelle: heute im bundestag (hib)

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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