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Schleswig-Holstein: Landesregierung beschließt Kappungsgrenzenverordnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Schleswig-Holstein führt erneut eine Kappungsgrenze ein. Das Kieler Kabinett hat am 19. März 2024 einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Die Kappungsgrenzenverordnung wird zum 1. Mai 2024 in Kraft treten und für fünf Jahre gültig sein. Mit der Kappungsgrenzenverordnung setzt das Innenministerium ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die Koalition hatte sich 2022 darauf geeinigt, die Kappungsgrenzenverordnung erneut einzuführen, um die Mietpreise bei Bestandsmieten bezahlbar zu halten.

Demnach dürfen zukünftig in 62 Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein, in denen die Wohnungsmärkte angespannt sind und die Versorgung mit Mietwohnraum besonders gefährdet ist, die Mieten in bestehenden Verträgen innerhalb von drei Jahren nur um 15 statt bisher um 20 Prozent bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Die Gefährdung muss nachgewiesen sein, damit diese mietrechtlichen Einschränkungen zulässig sind. Zu den Städten und Gemeinden zählen zum Beispiel die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck und Flensburg ebenso wie viele Kommunen in den Tourismusregionen von Nord- und Ostsee sowie Gemeinden im Hamburger Rand.

Übersicht der im aufgenommenen Städte und Gemeinden

  • Ahrensburg
  • Ammersbek
  • Aumühle
  • Bad Schwartau
  • Bad Segeberg
  • Bargfeld-Stegen
  • Bargteheide
  • Barsbüttel
  • Bönningstedt
  • Börnsen
  • Büsum
  • Dahme
  • Elmshorn
  • Fehmarn
  • Flensburg
  • Geesthacht
  • Glinde
  • Grömitz
  • Groß Grönau
  • Großenbrode
  • Halstenbek
  • Hasloh
  • Heikendorf
  • Heiligenhafen
  • Helgoland
  • Henstedt-Ulzburg
  • Hohwacht (Ostsee)
  • Hörnum (Sylt)
  • Kaltenkirchen
  • Kampen (Sylt)
  • Kellenhusen (Ostsee)
  • Kiel
  • Laboe
  • List auf Sylt
  • Lübeck
  • Neustadt in Holstein
  • Norderstedt
  • Oststeinbek
  • Pinneberg
  • Quickborn (Kreis Pinneberg)
  • Ratekau
  • Reinbek
  • Reinfeld (Holstein)
  • Rellingen
  • Scharbeutz
  • Schenefeld (Kreis Pinneberg)
  • Schönberg (Holstein)
  • Siek
  • Sierksdorf
  • Stockelsdorf
  • Sylt
  • Timmendorfer Strand
  • Trappenkamp
  • Trittau
  • Uetersen
  • Wedel
  • Wenningstedt-Braderup (Sylt)
  • Wentorf bei Hamburg
  • Wittdün auf Amrum
  • Wohltorf
  • Wrixum
  • Wyk auf Föhr

Veröffentlicht: 20.03.2024

Quelle: PM des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein

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