Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.779 Anfragen

Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Nordrhein-Westfalen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zum 1.6.2019 tritt eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Laufzeit beträgt 13 Monate, die Verordnung endet mithin zum 29.6.2020.

Betroffen sind 37 Städten und Gemeinden, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt wird. Die vorherige Verordnung läuft zum 31.5.2019 aus.

Für folgende Kommunen in NRW gilt die Verordnung:

Regierungsbezirk Düsseldorf

Düsseldorf, Erkrath, Essen, Hilden, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Mettmann, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Ratingen, Solingen

Regierungsbezirk Köln

Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Bornheim, Brühl, Frechen, Hennef (Sieg), Hürth, Kerpen, Köln, Leverkusen, Overath, Rösrath, St. Augustin, Siegburg, Troisdorf, Wesseling

Regierungsbezirk Münster

Münster

Regierungsbezirk Detmold

Bielefeld, Paderborn

Regierungsbezirk Arnsberg

Bochum, Dortmund

Veröffentlicht: 30.05.2019

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant