Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.025 Anfragen

Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Nordrhein-Westfalen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Zum 1.6.2019 tritt eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Laufzeit beträgt 13 Monate, die Verordnung endet mithin zum 29.6.2020.

Betroffen sind 37 Städten und Gemeinden, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt wird. Die vorherige Verordnung läuft zum 31.5.2019 aus.

Für folgende Kommunen in NRW gilt die Verordnung:

Regierungsbezirk Düsseldorf

Düsseldorf, Erkrath, Essen, Hilden, Kleve, Langenfeld (Rheinland), Meerbusch, Mettmann, Monheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Neuss, Ratingen, Solingen

Regierungsbezirk Köln

Aachen, Alfter, Bad Honnef, Bergisch Gladbach, Bonn, Bornheim, Brühl, Frechen, Hennef (Sieg), Hürth, Kerpen, Köln, Leverkusen, Overath, Rösrath, St. Augustin, Siegburg, Troisdorf, Wesseling

Regierungsbezirk Münster

Münster

Regierungsbezirk Detmold

Bielefeld, Paderborn

Regierungsbezirk Arnsberg

Bochum, Dortmund

Veröffentlicht: 30.05.2019

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Frau Klein hat meine Fragen verständlich, strukturiert und fachlich kompetent beantwortet. Besonders positiv fand ich, dass sie auch auf meine ...
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg