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Vorzeitiges Ende der Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins lässt die Senkung der Kappungsgrenze auslaufen und die Mietpreisbremse vorzeitig zum 30.11.2019 - also zusammen mit dem Auslaufen der Senkung der Kappungsgrenze - abschaffen.

Künftig will man sich auf Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus konzentrieren und die Landesbauordnung vereinfachen sowie Wohneigentum stärker fördern und das Wohngeld dynamisieren.

Zur Reformierung und praxistauglicheren Umgestaltung von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, mit welchem Mietpreisüberhöhungen geahndet werden, will man eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen.

Veröffentlicht: 14.03.2019

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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