Die Landesregierung Schleswig-Holsteins lässt die Senkung der Kappungsgrenze auslaufen und die Mietpreisbremse vorzeitig zum 30.11.2019 - also zusammen mit dem Auslaufen der Senkung der Kappungsgrenze - abschaffen.
Künftig will man sich auf Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus konzentrieren und die Landesbauordnung vereinfachen sowie Wohneigentum stärker fördern und das Wohngeld dynamisieren.
Zur Reformierung und praxistauglicheren Umgestaltung von § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, mit welchem Mietpreisüberhöhungen geahndet werden, will man eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringen.
Veröffentlicht: 14.03.2019
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