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Neue Regelsätze beim Bürgergeld

Sozialrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe sollen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent ansteigen, das hat die Bundesregierung beschlossen. Der Bundesrat stimmt am 20. Oktober 2023 über eine entsprechende Verordnung ab - sie bedarf der Zustimmung der Länder, um in Kraft treten zu können.

Höhere Regelsätze und mehr Geld für Schulbedarf

Alleinstehende Erwachsene sollen 563 Euro im Monat erhalten – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Füller, Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Existenzminimum an Preisentwicklung anpassen

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

Veröffentlicht: 11.10.2023

Quelle: BundesratKOMPAKT

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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