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Ausgaben für das Bürgergeld

Sozialrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2023 rund 42,6 Milliarden Euro für die Zahlungsansprüche von Bürgergeld-Beziehenden ausgegeben. Davon entfielen rund 43 Prozent auf Single-Bedarfsgemeinschaften, 25 Prozent auf Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, 21 Prozent auf Alleinerziehenden-Haushalte und neun Prozent auf Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder.

Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12225) auf eine Kleine Anfrage (20/11547) der AfD-Fraktion.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, lag der durchschnittliche Zahlungsanspruch je Regelleistungsberechtigtem bei insgesamt 647 Euro pro Monat, für Frauen bei 656 Euro und für Männer bei 637 Euro. Die durchschnittlichen Zahlungsansprüche je Regelleistungsberechtigtem lagen bei einer Single-Bedarfsgemeinschaft bei 951 Euro, bei Alleinerziehenden-Haushalten bei 536 Euro. Für Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder lag der Zahlungsanspruch je Regelleistungsberechtigtem bei 695 Euro und auf 462 Euro belief er sich bei Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.

Veröffentlicht: 17.07.2024

Quelle: heute im bundestag (hib)

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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