Die am 30.11.2020 bzw. am 30.11.2019 in Schleswig-Holstein auslaufenden Landesverordnungen zur Mietpreisbremse und zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen werden vermutlich nicht verlängert werden.
Die Landesregierung ist der Ansicht, dass keine der beiden Landesverordnungen die erwartete dämpfende Wirkung auf die Mietpreisentwicklung in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten erzielt haben. Daher soll stattdessen ein Bündel ordnungsrechtlicher Maßnahmen und neuer Förderinstrumente für effektiveren Ersatz sorgen.
Unter anderen will die Landesregierung in Kürze eine Bundesratsinitiative zum Wirtschaftsstrafgesetz beschließen, um überhöhte Mietpreise wirksamer ahnden zu können. Weiterhin soll durch eine Vereinfachung des Bauordnungsrechts und die Neuauflage von Förderprogrammen der Neubau angekurbelt werden.
Veröffentlicht: 28.02.2019
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