Ab dem 1.12.2015 kommt nun auch in Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse zum Einsatz. Die Verordnung gilt für die Insel Helgoland, für Wyk und Nebel auf Föhr, Hörnum, Kampen, List, Wenningstedt-Braderup, Gemeinde Sylt auf Sylt und für Gemeinden im Hamburger Umland - Ahrensburg, Ammersbek, Bargteheide, Barsbüttel, Glinde, Wedel, Wentorf. Damit dürfen Vermieter innerhalb von drei Jahren die Miete dort nur noch um maximal 15 Prozent erhöhen.
Veröffentlicht: 03.12.2015
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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