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Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ab dem 1.12.2015 kommt nun auch in Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse zum Einsatz. Die Verordnung gilt für die Insel Helgoland, für Wyk und Nebel auf Föhr, Hörnum, Kampen, List, Wenningstedt-Braderup, Gemeinde Sylt auf Sylt und für Gemeinden im Hamburger Umland - Ahrensburg, Ammersbek, Bargteheide, Barsbüttel, Glinde, Wedel, Wentorf. Damit dürfen Vermieter innerhalb von drei Jahren die Miete dort nur noch um maximal 15 Prozent erhöhen.

Veröffentlicht: 03.12.2015

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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