Die Landesregierung hat eine Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze beschlossen, so das in 15 Kommunen in Schleswig-Holstein Mieterhöhungen ab Dezember auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt sein werden. Die Verordnung tritt am 1.12.2014 in Kraft und gilt für fünf Jahre.
Die Kappungsgrenze gilt für die folgenden Kommunen:
Die Kappungsgrenze gilt für die folgenden Kommunen:
- Ahrensburg
- Ammersbek
- Bargteheide
- Barsbüttel
- Glinde
- Helgoland
- Hörnum
- Kampen
- List
- Nebel
- Sylt
- Wedel
- Wenningstedt-Braderup
- Wentorf
- Wyk auf Föhr
Veröffentlicht: 06.07.2015
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


