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Kappungsgrenze in Schleswig-Holstein gesenkt

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Landesregierung hat eine Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze beschlossen, so das in 15 Kommunen in Schleswig-Holstein Mieterhöhungen ab Dezember auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt sein werden. Die Verordnung tritt am 1.12.2014 in Kraft und gilt für fünf Jahre.

Die Kappungsgrenze gilt für die folgenden Kommunen:

  • Ahrensburg
  • Ammersbek
  • Bargteheide
  • Barsbüttel
  • Glinde
  • Helgoland
  • Hörnum
  • Kampen
  • List
  • Nebel
  • Sylt
  • Wedel
  • Wenningstedt-Braderup
  • Wentorf
  • Wyk auf Föhr

Veröffentlicht: 06.07.2015

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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