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Kappungsgrenze bleibt in Berlin bleibt bei 15%

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für Berlin wurde eine Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen am 5.5.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet. Die Kappungsgrenze von 15% gilt für die kommenden fünf Jahre bis zum 10.5.2023.

Begründet wird dies damit, dass in Berlin zu einem Gebiet im Sinne des § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB sei, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

Veröffentlicht: 17.05.2018

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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