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Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anforderung unter anderem von Mietverträgen durch das Finanzamt beim Vermieter (Steuerpflichtigen) nach § 97 der Abgabenordnung muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.

Eine Einwilligung der Mieter in die Weitergabe an das Finanzamt ist nicht erforderlich, weil die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO gerechtfertigt ist.

Die Übersendung der Mietverträge an das Finanzamt ist als Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO regelmäßig zulässig.


BFH, 13.08.2024 - Az: IX R 6/23

ECLI:DE:BFH:2024:U.130824.IXR6.23.0

Vorgehend: FG Nürnberg, 01.02.2023 - Az: 3 K 596/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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