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Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenDie Anforderung unter anderem von Mietverträgen durch das Finanzamt beim Vermieter (Steuerpflichtigen) nach § 97 der Abgabenordnung muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.
Eine Einwilligung der Mieter in die Weitergabe an das Finanzamt ist nicht erforderlich, weil die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO gerechtfertigt ist.
Die Übersendung der
Mietverträge an das Finanzamt ist als Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO regelmäßig zulässig.
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