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Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Die Anforderung unter anderem von Mietverträgen durch das Finanzamt beim Vermieter (Steuerpflichtigen) nach § 97 der Abgabenordnung muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.

Eine Einwilligung der Mieter in die Weitergabe an das Finanzamt ist nicht erforderlich, weil die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO gerechtfertigt ist.

Die Übersendung der Mietverträge an das Finanzamt ist als Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO regelmäßig zulässig.


BFH, 13.08.2024 - Az: IX R 6/23

ECLI:DE:BFH:2024:U.130824.IXR6.23.0

Vorgehend: FG Nürnberg, 01.02.2023 - Az: 3 K 596/22

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