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Erfüllungsort nach Widerruf eines mit einem Kfz-Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrags
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Gemäß § 29 ZPO besteht für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Widerruf und der Rückabwicklung eines Darlehensvertrags, der mit einem PKW-Kauf ein verbundenes Geschäft darstellt, eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Erfüllungsort.
Etwaige Ansprüche auf Rückzahlung nach Widerruf geleisteter Zahlungen sind hiervon nicht umfasst.
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