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Aufklärungs- und Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Avalkreditvertrages mit Stopp-Loss-Order-Vereinbarung

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Vereinbarung einer Stopp-Loss-Order im Zusammenhang mit einem Fremdwährungsdarlehen darf die Bank im Rahmen einer Finanzierungsberatung das trotz Setzens des Limitkurses verbleibende Währungsrisiko nicht verharmlosen.

Ob sie in diesem Zusammenhang darüber hinausgehende Aufklärungs- und Beratungspflichten treffen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.


OLG Braunschweig, 03.06.2022 - Az: 4 U 264/21

ECLI:DE:OLGBS:2022:0603.4U264.21.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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