Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.977 Anfragen

Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Einem Antrag auf Abänderung einer nach § 1671 BGB ergangenen Entscheidung kommt im Hinblick auf die Führung des Verfahrens nach § 1696 Abs. 1 BGB ermessensreduzierende Wirkung zu.

Das Familiengericht ist im Ausnahmefall befugt, einen Abänderungsantrag ohne Durchführung der in Kindschaftsverfahren vorgesehenen Verfahrenshandlungen zurückweisen. Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Abänderungsbegehren offensichtlich von vornherein aussichtslos ist und zudem bereits die Durchführung des Verfahrens als solche dem Kindeswohl abträglich wäre.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass einem Antrag auf Abänderung einer in einem Antragsverfahren ergangenen Entscheidung jedenfalls eine ermessensreduzierende Wirkung zukommt. Denn Eltern können ein subjektives Recht auf eine Abänderung einer Sorgerechtsentscheidung haben, welches das Gericht gemäß § 26 FamFG zur Aufklärung des Sachverhaltes verpflichtet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant