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Darlehensjahreskontoauszug darf nicht zusätzlich berechnet werden!

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte die Sparkasse Hegau Bodensee ein Entgelt für die Erstellung eines Darlehensjahreskontoauszugs bei Immobiliendarlehensverträgen verlangt.

Die entsprechende Klausel, nach der für den Darlehensauszug Kosten von 15,34 € jährlich entstehen, wird in den Muster-Vertragsformularen von Sparkassen bundesweit verwendet.

Da der Verbraucher den Kontoauszug auch dann bezahlen müssen, wenn sie ihn nicht bestellt bzw. keinerlei Verwendung dafür haben, wird letztendlich der Abrechnungsaufwand der Bank auf den Kunden abgewälzt.

Die strittige Klausel benachteiligt nach Ansicht des Gerichts die Kreditnehmer unangemessen. Die Klausel darf daher nicht weiter verwendet werden und ist hinsichtlich bestehender Verträge unwirksam.


LG Konstanz, 22.01.2021 - Az: T 5 O 68/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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