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Darlehensjahreskontoauszug darf nicht zusätzlich berechnet werden!

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte die Sparkasse Hegau Bodensee ein Entgelt für die Erstellung eines Darlehensjahreskontoauszugs bei Immobiliendarlehensverträgen verlangt.

Die entsprechende Klausel, nach der für den Darlehensauszug Kosten von 15,34 € jährlich entstehen, wird in den Muster-Vertragsformularen von Sparkassen bundesweit verwendet.

Da der Verbraucher den Kontoauszug auch dann bezahlen müssen, wenn sie ihn nicht bestellt bzw. keinerlei Verwendung dafür haben, wird letztendlich der Abrechnungsaufwand der Bank auf den Kunden abgewälzt.

Die strittige Klausel benachteiligt nach Ansicht des Gerichts die Kreditnehmer unangemessen. Die Klausel darf daher nicht weiter verwendet werden und ist hinsichtlich bestehender Verträge unwirksam.


LG Konstanz, 22.01.2021 - Az: T 5 O 68/20


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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