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Gebührenfreies Girokonto mit kostenpflichtiger EC-Karte?

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wirbt ein Kreditinstitut - hier die Sparda-Bank Baden-Württemberg - mit einem „gebührenfreien“ Girokonto, obwohl für die Ausstellung einer EC-Karte ein jährliches Entgelt von 10 Euro verlangt wird, so ist dies irreführend und kann untersagt werden. Der Umstand, dass keine Kontoführungsgebühren verlangt werden und das jährliche Entgelt erstattet, wenn im Jahr mehr als 100 bargeldlose Umsätze über das Konto abwickelt werden, ändert daran nichts.

Ein Verbraucher erwartet unter dem Begriff „gebührenfreies“ Girokonto ein Konto, bei dem auch die EC-Karte / Girocard kostenfrei bereitgestellt wird.


LG Stuttgart, 26.02.2018 - Az: 35 O 57/17 KfH


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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