Wirbt ein Kreditinstitut - hier die Sparda-Bank Baden-Württemberg - mit einem „gebührenfreien“ Girokonto, obwohl für die Ausstellung einer EC-Karte ein jährliches Entgelt von 10 Euro verlangt wird, so ist dies irreführend und kann untersagt werden. Der Umstand, dass keine Kontoführungsgebühren verlangt werden und das jährliche Entgelt erstattet, wenn im Jahr mehr als 100 bargeldlose Umsätze über das Konto abwickelt werden, ändert daran nichts.
Ein Verbraucher erwartet unter dem Begriff „gebührenfreies“ Girokonto ein Konto, bei dem auch die EC-Karte / Girocard kostenfrei bereitgestellt wird.
Ein Verbraucher erwartet unter dem Begriff „gebührenfreies“ Girokonto ein Konto, bei dem auch die EC-Karte / Girocard kostenfrei bereitgestellt wird.
LG Stuttgart, 26.02.2018 - Az: 35 O 57/17 KfH
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RAin Patrizia Klein
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