Ein
Betreuer muss sich das pflichtwidrige Verhalten des Anlageberaters zurechnen lassen, wenn er sich zur Erfüllung seiner Betreuungspflichten des Beraters bedient.
Ein Betreuer haftet auf Schadensersatz aus schuldhafter Pflichtverletzung, wenn er Geld des
Betreuten bei einem Kreditinstitut anlegt, das keiner für die Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehört.