Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.345 Anfragen

Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers ist kein „Verschulden“

Geld & Recht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die Klausel in den Darlehensbedingungen einer Bank, nach der die Bank vor Auszahlung des Darlehens allein bei einer wesentlichen Verschlechterung der Einkommensverhältnisse des Darlehensnehmers (vorliegend: Arbeitslosigkeit) ein außerordentliches Kündigungsrecht hat (und dann eine Nichtabnahmeentschädigung fordern kann), ist unwirksam.

Konkret ging es um die nachfolgende Klausel:

„Die angehefteten FinB (Fassung Juni 2012) der DSL Bank sind Bestandteil dieses Darlehensvertrages“.

Die Finanzierungsbedingungen waren dem Vertrag beigefügt.

Punkt 11.1 (11) der Finanzierungsbedingungen lautet wie folgt:

„11. Außerordentliches Kündigungsrecht der Bank

11.1 Der Bank steht kein ordentliches Kündigungsrecht zu; sie ist jedoch berechtigt, die Darlehen aus wichtigem Grund zur sofortigen Rückzahlung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

[…]

(11) in den Einkommens- oder Vermögensverhältnissen der Darlehensnehmer, des Eigentümers, eines etwaigen Mitverpflichteten, des Bürgen oder des Ausbietungsgaranten eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt, insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbefreiungsverfahrens beantragt wird.“

Die genannte Bestimmung der Finanzierungsbedingungen der Bank kann zur Begründung des vorliegend geltend gemachten Vorfälligkeitsanspruches nicht herangezogen werden, weil diese zum Nachteil des Verbrauchers von gesetzlichen Regelungen abweicht und mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar ist. Sie ist daher gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe