Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.420 Anfragen

Wenn die kostenlose Kreditanfrage doch nicht kostenlos war

Geld & Recht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im Internet tummeln sich viele Kreditanbieter bzw. -vermittler, die es Verbrauchern ermöglichen sollen, unverbindlich und kostenlos Kreditanfragen zu tätigen um auf diesem Weg das beste Angebot bzw. ein günstiges Angebot zu erhalten. Leider hält jedoch nicht jeder Anbieter, was er verspricht. Es kommt immer wieder vor, dass nach der Nutzung eines vermeintlich kostenlosen Angebots plötzlich eine Rechnung ins Haus flattert. Der Betroffene, steht vor der Frage, ob er jetzt zahlen muss oder nicht. Die Beurteilung der Sachlage ist leider nicht immer ganz einfach, so dass im Zweifel zunächst eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden sollte.

Grundsätzlich gilt für Verbraucher jedoch folgendes:

Wurde eine kostenlose und unverbindliche Kreditanfrage im Internet gestellt, bei der der Anbieter insbesondere nicht ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht hat, dass überhaupt eine Zahlungspflicht begründet wird, so bestehen gute Chancen, um eine Zahlung herumzukommen.

Denn „versteckte“ Formulierungen und das Vorspiegeln eine kostenlose Anfrage zu tätigen, bei der irgendwo im Verlauf möglicherweise dann doch kostenpflichtige Leistungen eingefügt werden, auf die der Verbraucher hereinfällt bzw. hereinfallen soll, sind in aller Regel unwirksam. Die gestellte Anfrage als solche bezüglich eines Kredites dürfte daher bereits zu keinem wirksamen Vertragsabschluss geführt haben, aus dem eine tatsächlich verbindliche Zahlungspflicht resultieren könnte.

Soweit es also um sog. Verbraucherdarlehensverträge geht, müssen diese zwingend schriftlich abgeschlossen werden, da ein gesetzliches Formerfordernis besteht, mangels dessen ein solcher angeblicher Vertrag bereits ohne Unterschrift unwirksam wäre. Ein Abschluss über das Internet oder nur durch Einsichtnahme des Angebotes wäre also hier gar nicht möglich.

Bei Verbraucherdarlehensverträgen dürfen gegenüber dem Verbraucher auch keine Entgelte, „Vorkosten“ oder „Vermittlungskosten“ erhoben werden, bevor eine Auszahlung des Darlehens erfolgt. Daher dürften auch geltend gemachte „Vorkosten“ bereits aus juristischer Sicht gar nicht zulässig sein. Eine Vermittlungsprovision kann nur beansprucht werden, wenn auch tatsächlich ein Kredit vermittelt wurde.

Wie kann sich der Verbraucher gegen unberechtigte Forderungen wehren?

Es sollte schriftlich mittels Einwurfeinschreiben und am besten vorab per Fax (Kopien und Belege gut aufbewahren) mitgeteilt werden, dass zu keinem Zeitpunkt ein Kreditvertrag abgeschlossen wurde und von der unverbindlichen Anfrage ausdrücklich Abstand genommen wird. Lediglich "rein vorsorglich" sollte der der behauptete Vermittlungsvertrag widerrufen und weiterhin höchst vorsorglich dessen Kündigung erklärt werden. Zusätzlich sollte mitgeteilt werden, dass keine Einzugsermächtigung besteht, aber auch diese rein vorsorglich ausdrücklich widerrufen wird.

Anschließend sollte die Gegenseite unter Fristsetzung von zehn Werktagen aufgefordert werden, schriftlich zu bestätigen, dass kein Vertrag besteht, keine weiteren Rechnungen erfolgen und die ausgestellte Rechnung für nichtig erklärt wird.

Sollte dies am Ende nicht weiterhelfen und die Gegenseite weiterhin von einem wirksamen Vertragsabschluss ausgehen, der angeblich zu einer Zahlung verpflichtet, sollte ein Rechtsanwalt mit der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragt werden.
Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In der Regel nicht. Versteckte Kostenklauseln bei vermeintlich kostenlosen Angeboten sind meist unwirksam. Zudem ist bei Verbraucherdarlehensverträgen oft kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, da diese spezielle Formerfordernisse wie die Schriftform erfüllen müssen.
Nein, bei Verbraucherdarlehensverträgen dürfen vor der Kreditauszahlung keine Entgelte, Vorkosten oder Vermittlungskosten erhoben werden. Eine Provision ist erst bei tatsächlich erfolgreicher Kreditvermittlung beanspruchbar.
Bestreiten Sie das Bestehen eines Vertrages schriftlich (per Einwurfeinschreiben und Fax), widerrufen Sie vorsorglich den behaupteten Vermittlungsvertrag und widerrufen Sie eventuell erteilte Einzugsermächtigungen. Setzen Sie dem Anbieter eine Frist zur schriftlichen Bestätigung der Nichtigkeit der Forderung.
Verbraucherdarlehensverträge unterliegen einem gesetzlichen Formerfordernis. Sie müssen zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Ein Vertragsschluss allein durch Einsichtnahme eines Angebots im Internet oder ohne Unterschrift erfüllt diese Vorgabe nicht.
Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant