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Tipps - Makler und Berater

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Vertrieb von Kapitalanlagen ist ein einträgliches Geschäft für Makler und Berater. Das Problem für den Anleger ist, dass der Berater möglicherweise seine Provisionsinteressen über die Interessen des Anlegers stellt. Aus diesem Grund werden die (vermeintlichen) Chancen gerne hochgespielt und die realen Risiken eher heruntergespielt.

Anlageberater unterliegen grundsätzlich umfangreichen Beratungs- und Aufklärungspflichten.

Die Aufklärung des Kunden durch den Anlageberater beschränkt sich darauf darauf , dass dem Kunden zutreffende und vollständige Informationen über ein konkretes Anlageobjekt zur Verfügung gestellt werden:

Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden rechtzeitig und in verständlicher Form Informationen zur Verfügung zu stellen, die angemessen sind, damit die Kunden nach vernünftigem Ermessen die Art und die Risiken der ihnen angebotenen oder von ihnen nachgefragten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen verstehen und auf dieser Grundlage ihre Anlageentscheidungen treffen können.

Eine ordnungsgemäße Beratung des Kunden erfordert es dagegen, dass Renditeziele, Finanzverhältnisse und Risikobereitschaft des Kunden in Erfahrung gebracht werden und die Ergebnisse mit der in Frage kommenden Kapitalanlage abgeglichen werden:

Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung erbringt, muss von den Kunden alle Informationen einholen über Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen, über die Anlageziele der Kunden und über ihre finanziellen Verhältnisse, die erforderlich sind, um den Kunden ein für sie geeignetes Finanzinstrument oder eine für sie geeignete Wertpapierdienstleistung empfehlen zu können. Die Geeignetheit beurteilt sich danach, ob das konkrete Geschäft, das dem Kunden empfohlen wird, oder die konkrete Wertpapierdienstleistung im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung den Anlagezielen des betreffenden Kunden entspricht, die hieraus erwachsenden Anlagerisiken für den Kunden seinen Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar sind und der Kunde mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen die hieraus erwachsenden Anlagerisiken verstehen kann.

Wurde nicht oder nicht deutlich genug auf die Risiken der Geldanlage hingewiesen oder gar über die Anlage getäuscht oder damit betrogen, so besteht Anspruch auf Schadenersatz.

Letzte Änderung: 19.10.2025

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Dr. Peter Leithoff , Mainz