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Kalte Räume - Minderung?

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Minderung von 35% des Bruttomietzinses ist berechtigt, wenn die Mieträume regelmässig Temperaturen von deutlich unter 20°C erreichen.

Der Mieter von Geschäftsräumen innerhalb eines Einkaufszentrums ist dazu berechtigt, die Tür als Kundenanreiz dauerhaft offen zu halten. Hierbei entstehende geringere Raumtemperaturen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Mieters.


KG, 11.03.2002 - Az: 8 U 9211/00

ECLI:DE:KG:2002:0311.8U9211.00.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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