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Verpflichtung zur Nachholung der nicht gewahrten Schriftform aufgrund allgemeiner salvatorischer Klausel?

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine allgemeine salvatorische Klausel (Erhaltungs- und Ersetzungsklausel) in einem auf längere Zeit als ein Jahr geschlossenen Mietvertrag über Gewerberäume verpflichtet die Vertragsparteien nicht zur Nachholung der nicht gewahrten Schriftform.


BGH, 25.07.2007 - Az: XII ZR 143/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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