Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.018 Anfragen

Mietvertrag mit Geschäftsaufgabe beenden?

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es besteht i.a. keine Verpflichtung des Vermieters, den Mieter vorzeitig aus einem befristeten Mietvertrag zu entlassen. Ein anderes kann sich u.U. aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergeben, wenn beispielsweise eine Fortführung aus nicht bewußt herbeigeführten Umständen für den Mieter unzumutbar ist und ein dem Vermieter benannter Nachfolger diesem zumutbar ist.

Eine Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen begründet jedoch noch keinen solchen Ausnahmefall, insbesondere dann nicht, wenn die Möglichkeit der Untervermietung besteht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Naumburg, 18.06.2002 - Az: 9 U 8/02

ECLI:DE:OLGNAUM:2002:0618.9U8.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Sehr freundlich, kompetent und schnell. Ich bin sehr zufrieden, vielen Dank !
Markarjan , Wegberg
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard