Bei Gewerberäumen gilt eine individualmietvertragliche Klausel, mit der ein Aufrechnungsverbot von Ansprüchen des Mieters gegen Forderungen des Vermieters vereinbart wurde, auch über das Vertragsende hinaus.
BGH, 12.01.2000 - Az: XII ZA 21/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RAin Patrizia Klein
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