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Vorzeitige Entlassung aus langfristigem gewerblichen Mietvertrag?

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Verpflichtung seitens des Vermieters von Gewerberäumen, seinen Mieter bei Stellung eines Nachmieters, der die gegenwärtigen Konditionen übernehmen will, aus einem langfristigen Mietvertrag zu entlassen.

Vielmehr kann der Vermieter die Marktmöglichkeiten mittels höherer Mietzinsforderungen erkunden - auch dann, wenn der Nachmieter daraufhin Abstand von der Abmietung nimmt.


OLG Hamburg, 18.02.1987 - Az: 4 U 22/87

ECLI:DE:OLGHH:1987:0218.4U22.87.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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