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Beitragsrückerstattung wegen pandemiebedingter Schließung eines Fitnessstudios
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vorgenommene Prozesshandlung kann jedoch durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten heilend genehmigt werden.
Eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB ist nicht möglich, wenn der Gesetzgeber das Risiko einer Vertragsstörung erkannt und zur Lösung der Problematik eine spezielle gesetzliche Vorschrift (zB Art. 240 § 5 Abs. 2 EGBGB) geschaffen hat.
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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG