Es besteht kein Versicherungsschutz für eine Betriebsschließung aufgrund der Corona-Pandemie bei einer Betriebsschließungsversicherung aus der Zeit vor Bekanntwerden von Corona und namentlicher Aufzählung der versicherten Krankheiten in den Versicherungsbedingungen, in der weder die COVID-19 Erkrankung noch das Corona-Virus aufgeführt ist.
LG Freiburg, 26.02.2021 - Az: 14 O 294/20
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