Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.562 Anfragen

Feuchtigkeitsschäden: Beweislast des Vermieters bei möglicher Schadensverursachung durch mangelhafte Wärmeisolierung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 9 Minuten

Die Tatsache, dass Feuchtigkeitsschäden bei extremer Kälte an der Außenwand aufgetreten sind, deutet auf die naheliegende Möglichkeit hin, dass die Schadensursache in einer für derartige Witterungsverhältnisse unzureichenden Wärmeisolierung der Außenwand liegt.

In diesem Fall ist der Vermieter dazu verpflichtet, hinsichtlich dieses Risikobereiches den Negativbeweis zu führen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Für die Frage, ob die Beklagten wegen der im Schlafzimmer aufgetretenen Feuchtigkeitsschäden die Miete gemäß § 537 BGB mindern können und ob sie die aufgetretenen Schäden zu beseitigen haben, kommt es darauf an, ob die Schäden auf einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zurückzuführen sind oder nicht.

§ 548 BGB regelt insoweit, dass der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die bei vertragsgemäßem Gebrauch auftreten, nicht zu vertreten hat.

Unstreitig ist, dass es in der seit dem 1.6.1978 von den Beklagten angemieteten Wohnung erstmals in den extrem kalten Wintern 1985/86 und 1986/87 zu Feuchtigkeitsschäden im Schlafzimmer mit anschließender Schimmelpilzbildung gekommen ist, während zuvor derartige Schäden nicht aufgetreten waren. Diese Feuchtigkeitsschäden traten an der Außenwand auf und waren – auch dies ist unstreitig – letztendlich durch eine ungewöhnlich starke Auskühlung der Außenwände bedingt.

Während die Klägerinnen meinen, zu den Schäden sei es letztendlich nur aufgrund eines von den Beklagten zu vertretenden fehlerhaften Wohnverhalten und Lüftungsverhaltens gekommen, sind die Beklagten der Auffassung, Ursache sei eine mangelhafte Bausubstanz und unzureichende Wärmeisolierung.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.562 Beratungsanfragen

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.

Thomas Heinrichs, Bräunlingen