Betriebsschließungsversicherung und die Schließung wegen des Coronavirus
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Schließung einer Gaststätte aufgrund abstrakt-genereller Maßnahmen zur Eindämmung der Cornoa-Pandemie begründet keinen Leistungsanspruch aus einer Betriebsschließungsversicherung, weil diese nur Risiken abdeckt, die aus dem Betrieb selbst herrühren.
AG Siegburg, 26.07.2021 - Az: 115 C 2/21
ECLI:DE:AGSU1:2021:0726.115C2.21.00
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich.
Auch der Zeitraum von der Schilderung .
des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!