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Betriebsschließungsversicherung und die Schließung wegen des Coronavirus

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Schließung einer Gaststätte aufgrund abstrakt-genereller Maßnahmen zur Eindämmung der Cornoa-Pandemie begründet keinen Leistungsanspruch aus einer Betriebsschließungsversicherung, weil diese nur Risiken abdeckt, die aus dem Betrieb selbst herrühren.


AG Siegburg, 26.07.2021 - Az: 115 C 2/21

ECLI:DE:AGSU1:2021:0726.115C2.21.00

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