Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.348 Anfragen

Veranstaltungsausfallversicherung muss bei Corona-Pandemie zahlen

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 9 Minuten

Die Parteien streiten über Leistungen aus einer Veranstaltungsausfallversicherung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Die Klägerin ist Konzertveranstalter und führt jährlich ein Festival durch. Das Festival sollte auch im August 2020 wieder stattfinden.

Aufgrund der Corona-Pandemie waren Großveranstaltungen im August 2020 allgemein untersagt worden.

Die Parteien schlossen am 13.02.2020 eine Versicherung, die als Allgefahrenversicherung konzipiert war. Dazu schlossen die Parteien eine sonstige Transportversicherung, wobei als versicherte Veranstaltung aufgeführt war: „… Festival 2020“.

Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Absage des Festivals durch den Versicherungsumfang gedeckt sei. Durch die Deckungserweiterung sei der Versicherungsfall eingetreten, da die Ausschlussklausel der Allgemeinen Versicherungsbedingungen hier nicht zum Tragen komme. Zudem habe ein Ausfall des Festivals stattgefunden und es sei keine Verschiebung erfolgt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen ist nach Auffassung des Gerichts der Eintritt des Versicherungsfalls gegeben, aus welchem sich dem Grunde nach Ansprüche der Klägerin ergeben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant