Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.131 Anfragen

Testpflicht für Ladenlokale im Saarland bestätigt

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das OVG Saarland hat einen Eilantrag einer Betreiberin mehrerer Telefonshops gegen die sogennante Corona-Verordnung des Landes zurückgewiesen.

Sie vertreibt Telekommunikationsdienstleistungen, verfügt über eine eigene technische Abteilung für Internetstörungen und bietet zusätzlich eine Paketstation an. Die Antragstellerin wandte sich gegen eine Regelung in der Verordnung, wonach das Betreten auch ihres Ladenlokals nur mit einem negativen SARS-CoV-2-Test möglich ist.

Nach Auffassung des Senats lasse sich bei summarischer Überprüfung kein Verstoß gegen das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Antragstellerin feststellen.

Bei einer Güterabwägung müssten die Interessen der Antragstellerin an einem Aufsuchen ihrer Geschäfte ohne vorherigen Test hinter dem überragenden Interesse an der Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie zurückstehen.

Das Testerfordernis stelle ein milderes Mittel gegenüber einer vollständigen Schließung dar.

Dass bestimmten Ladengeschäften und Betrieben gegenüber anderen Geschäftsbereichen eine besondere Bedeutung zuerkannt worden sei, stelle keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichbehandlungssatz dar (Art. 3 Abs. 1 GG). Den privilegierten Bereichen sei gemeinsam, dass sie bei typisierender Betrachtung die für die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens existenzwichtigen Waren und Dienstleistungen anböten.

Der Beschluss ist unanfechtbar.


OVG Saarland, 22.04.2021 - Az: 2 B 104/21

Quelle: PM des OVG Saarland


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern