Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.184 Anfragen

Werbung für Pkw-Führerschein inklusive Grundbetrag ist irreführend

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist irreführend, wenn eine Fahrschule im Rahmen des Newsletters einer Gutscheinplattform mit der Überschrift „Pkw-Führerschein inklusive Grundbetrag“ wirbt, tatsächlich der Leistungsumfang aber nur einen geringen Anteil der nötigen Ausgaben, um die Fahrerlaubnis zu erlangen, umfasst.

Dies gilt auch dann, wenn die Erläuterungen klarstellen, dass der Gutschein lediglich einen geringen Anteil der Kosten für den Führerschein umfasst.

Nach dem Verständnis des durchschnittlichen, situationsgemäß aufmerksamen Verbrauchers, der dieses Angebot liest, erhält er einen Führerschein, der bekannterweise nur durch eine entsprechende Pkw-Führerschein-Ausbildung erlangt werden kann, mithin eine Leistung, die alles umfasst, eine Führerscheinausbildung einschließlich Grundbetrag. Dies war jedoch zu dem Preis, der am Blickfang teilnimmt, nicht zu haben.


LG Berlin, 07.11.2013 - Az: 52 O 144/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld