Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.133 Anfragen

Werbung für Pkw-Führerschein inklusive Grundbetrag ist irreführend

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist irreführend, wenn eine Fahrschule im Rahmen des Newsletters einer Gutscheinplattform mit der Überschrift „Pkw-Führerschein inklusive Grundbetrag“ wirbt, tatsächlich der Leistungsumfang aber nur einen geringen Anteil der nötigen Ausgaben, um die Fahrerlaubnis zu erlangen, umfasst.

Dies gilt auch dann, wenn die Erläuterungen klarstellen, dass der Gutschein lediglich einen geringen Anteil der Kosten für den Führerschein umfasst.

Nach dem Verständnis des durchschnittlichen, situationsgemäß aufmerksamen Verbrauchers, der dieses Angebot liest, erhält er einen Führerschein, der bekannterweise nur durch eine entsprechende Pkw-Führerschein-Ausbildung erlangt werden kann, mithin eine Leistung, die alles umfasst, eine Führerscheinausbildung einschließlich Grundbetrag. Dies war jedoch zu dem Preis, der am Blickfang teilnimmt, nicht zu haben.


LG Berlin, 07.11.2013 - Az: 52 O 144/13


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert. Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal