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Werbung für Pkw-Führerschein inklusive Grundbetrag ist irreführend

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist irreführend, wenn eine Fahrschule im Rahmen des Newsletters einer Gutscheinplattform mit der Überschrift „Pkw-Führerschein inklusive Grundbetrag“ wirbt, tatsächlich der Leistungsumfang aber nur einen geringen Anteil der nötigen Ausgaben, um die Fahrerlaubnis zu erlangen, umfasst.

Dies gilt auch dann, wenn die Erläuterungen klarstellen, dass der Gutschein lediglich einen geringen Anteil der Kosten für den Führerschein umfasst.

Nach dem Verständnis des durchschnittlichen, situationsgemäß aufmerksamen Verbrauchers, der dieses Angebot liest, erhält er einen Führerschein, der bekannterweise nur durch eine entsprechende Pkw-Führerschein-Ausbildung erlangt werden kann, mithin eine Leistung, die alles umfasst, eine Führerscheinausbildung einschließlich Grundbetrag. Dies war jedoch zu dem Preis, der am Blickfang teilnimmt, nicht zu haben.


LG Berlin, 07.11.2013 - Az: 52 O 144/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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