Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.452 Anfragen

Werbung für Pkw-Führerschein inklusive Grundbetrag ist irreführend

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist irreführend, wenn eine Fahrschule im Rahmen des Newsletters einer Gutscheinplattform mit der Überschrift „Pkw-Führerschein inklusive Grundbetrag“ wirbt, tatsächlich der Leistungsumfang aber nur einen geringen Anteil der nötigen Ausgaben, um die Fahrerlaubnis zu erlangen, umfasst.

Dies gilt auch dann, wenn die Erläuterungen klarstellen, dass der Gutschein lediglich einen geringen Anteil der Kosten für den Führerschein umfasst.

Nach dem Verständnis des durchschnittlichen, situationsgemäß aufmerksamen Verbrauchers, der dieses Angebot liest, erhält er einen Führerschein, der bekannterweise nur durch eine entsprechende Pkw-Führerschein-Ausbildung erlangt werden kann, mithin eine Leistung, die alles umfasst, eine Führerscheinausbildung einschließlich Grundbetrag. Dies war jedoch zu dem Preis, der am Blickfang teilnimmt, nicht zu haben.


LG Berlin, 07.11.2013 - Az: 52 O 144/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.280 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant