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Anforderungen an die Gestaltung eines Bestell-Buttons für Reiseverträge

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 8 Minuten

Die Einhaltung der §§ 312 g II, III BGB ist nicht nur für sogenannte Abofallen geboten, sondern ist auf weitgehend alle Verträge, die im Internet zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer eingegangen werden können und eine entgeltliche Leistung von Seiten des Unternehmers beinhalten, zu beziehen.

Es genügt nicht den Anforderungen aus § 312 g III S.1 BGB, wenn der Bestellbutton mit dem Text „Jetzt verbindlich anmelden! zahlungspflichtiger Reisevertrag“ versehen wird. Diese Formulierung entspricht keiner eindeutigen Beschriftung. Die Schaltfläche war vorliegend zwar gut lesbar, verwendete aber nicht - erst recht nicht ausschließlich - die Worte „zahlungspflichtig bestellen“. Ebenso fehlte es an einer stattdessen möglichen „entsprechenden eindeutigen Formulierung“, die unmissverständliche Hinweise auf den Rechtsbindungswillen und das Entstehen einer Zahlungspflicht erfordert.


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LG Berlin, 17.07.2013 - Az: 97 O 5/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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