Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.900 Anfragen

Kosten für Feuerlöscher und Überwachung als Betriebskosten?

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für die Anschaffung und Montage eines Feuerlöschers sind keine Betriebskosten.

Die Kosten für eine Überwachungsfirma gehören nicht zu den Hauswartkosten. Sie können allenfalls sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV sein, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind.

Dies gilt auch für gewerbliche Mietverträge.


LG Berlin, 26.11.2003 - Az: 29 O 374/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant