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Zahlungseingang beim Vermieter kann entscheidend sein!

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wurde mietvertraglich vereinbart, daß für die fristgerechte Überweisung der Miete der Tag des Zahlungseingangs auf dem Vermieterkonto entscheidend ist (Rechtzeitigkeitsklausel), so liegt keine unangemessene Benachteiligung eines gewerblichen Mieters vor, da für den pünktlichen Zahlungseingang durch rechtzeitige Überweisung gesorgt werden kann.

Eine solche Rechtzeitigkeitsklausel, nach der es für die Rechtzeitigkeit der Mietzinszahlung nicht auf deren Absendung, sondern auf deren Ankunft ankommt, ist nicht zu beanstanden. Soweit der BGH ausführt, eine solche Rechtzeitigkeitsklausel unterliege keinen Bedenken, wenn sie sich auf die Zahlung der laufenden Mietzinsen beziehe und die Parteien zudem Kaufleute seien, rechtfertigt dies keine andere Beurteilung wenn der Mieter zwar kein Kaufmann ist, aber wie ein Kaufmann am Geschäftsleben teilnimmt. Im Übrigen lässt sich der Entscheidung des BGH nicht entnehmen, dass solche Rechtzeitigkeitsklauseln, was der Senat verneint, nur gegenüber Kaufleuten wirksam sind.


OLG Frankfurt, 10.09.2004 - Az: 2 U 249/03

ECLI:DE:OLGHE:2004:0910.2U249.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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