Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.866 Anfragen
Kündigung bei Scheitern der Lebenspartnerschaft
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Nach Scheitern der Lebensgemeinschaft kann jeder Lebensgefährte vom anderen die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen. Diesem Anspruch können nicht die Mieterschutzvorschriften in analoger Anwendung entgegengehalten werden.
Gegenüber dem Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung, der aus der Auflösung der Gesellschaft oder der Aufhebung der Gemeinschaft folgt, kann der andere Lebensgefährte sich nicht mit Erfolg auf Mieterschutzvorschriften berufen, da diese nur in dem Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter gelten und hier auch kein Bedürfnis für eine entsprechende Anwendung besteht. Sofern der andere Lebensgefährte an einer Fortführung des Mietverhältnisses interessiert ist, bleibt es ihm unbenommen, dieses mit dem Vermieter zu vereinbaren. Ebenso wenig besteht Veranlassung zu einer analogen Anwendung der Vorschriften der HausratsVO.
OLG Köln, 21.06.1999 - Az: 16 W 16/99
ECLI:DE:OLGK:1999:0621.16W16.99.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...