Unangemessen hohe Schulden: Unterhaltspflichtiger muss Verbraucherinsolvenz anmelden!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Berücksichtigungsfähig sind für die Bemessung desTrennungsunterhalts die Schulden, die die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben.
Zur Sicherung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit eines unterhaltspflichtigen Ehegatten kann der Unterhaltsberechtigte die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens verlangen. Die Einleitung ist inbesondere dann zumutbar, wenn die Verbindlichkeiten unangemessen hoch sind bzw. sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
OLG Koblenz, 12.01.2004 - Az: 13 UF 666/03
ECLI:DE:OLGKOBL:2004:0112.13UF666.03.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!