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Wiederverheiratete Mutter hat Pflicht zum Nebenjob
Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Um die beim Vater lebenden Kinder finanziell unterstützen zu können, muss die wiederverheiratete Mutter gegebenenfalls eine Nebentätigkeit aufnehmen.
Dies gilt auch in dem Fall, dass aus der neuen Ehe ein weiteres Kind hervorgegangen ist und sich die Frau daher als Hausfrau und Mutter betätigen möchte. Notfalls muss der Ehemann die Frau im Haushalt unterstützen, damit der Frau eine Nebentätigkeit möglich ist.
Vorliegend wurde mit dem Beschluss ein Antrag auf Prozesskostenhilfe der Frau abgelehnt. Diese wollte die Herabsetzung Ihrer Unterhaltszahlungen für ihre beiden aus erster Ehe stammenden und beim Vater lebenden Kinder erreichen.
Das OLG sah keine Erfolgschancen für die Klage.
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