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Arbeitslosigkeit nach vier Jahren ergibt keinen Unterhaltsanspruch

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Der vier Jahre nach der Ehescheidung eintretende Verlust des Arbeitsplatzes rechtfertigt es nicht, einen Unterhaltsanspruch wegen fehlender Absicherung des Unterhalts zu bejahen.

Dies gilt auch, wenn das ursprüngliche Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung schon gekündigt war, aber der Unterhaltsberechtigte zwischen Arbeitslosigkeit und Kündigung weitere unbefristete Beschäftigungsverhältnisse innehatte.


OLG Dresden, 05.05.2000 - Az: 20 WF 185/00

ECLI:DE:OLGDRES:2000:0505.20WF185.00.0A

Quelle: FamRZ 2001, 833

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Thomas Heinrichs, Bräunlingen