Welche Auswirkungen hat Schweigen des Betroffenen im Bußgeldverfahren?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Aus dem Schweigerecht der Betroffenen folgt nicht nur ein Verwertungsverbot hinsichtlich erzwungener Aussagen, vielmehr darf das Schweigen als solches im Bußgeldverfahren jedenfalls dann nicht als belastendes Indiz verwendet werden, wenn der Betroffene die Einlassung zur Sache im Verwaltungsverfahren oder während der Hauptverhandlung vollständig verweigert hat.
OLG Dresden, 17.06.2016 - Az: 21 Ss 260/16 (B)
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!