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Übertragung der Entscheidungsbefugnis über eine Namensänderung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Beantragt ein Elternteil die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über eine Namensänderung des Kindes, so hat das Familiengericht neben allgemeinen Kindeswohlbelangen auch die Erfolgsaussicht eines entsprechenden Antrags zu prüfen. Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis hat zu unterbleiben, wenn sich nach umfassender Amtsaufklärung keine Erforderlichkeit der Namensänderung für das Kindeswohl ergibt.


BGH, 09.11.2016 - Az: XII ZB 298/15

ECLI:DE:BGH:2016:091116BXIIZB298.15.0

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