Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 406.095 Anfragen
Änderung des Familiennamens bei „Scheidungshalbwaisen“
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist die Ehe der Eltern eines minderjährigen Kindes, das den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen erhalten hat, geschieden worden und hat der nicht erneut verheiratete allein sorgeberechtigte Elternteil wieder seinen Geburtsnamen angenommen, so ist nach wie vor die Änderung des Geburtsnamens des Kindes (" Scheidungshalbwaise ") auf öffentl.-rechtlicher Rechtsgrundlage möglich.
Ein wichtiger Grund im Sinne des § 3 Namensänderungsgesetz, der die Änderung des Geburtsnamens des Kindes in den Namen des sorgeberechtigten Elternteils rechtfertigt, liegt bei fehlender Einwilligung des anderen Elternteils nicht schon dann vor, wenn die Namensänderung für das Wohl des Kindes förderlich ist, sondern nur, wenn sie für das Kindeswohl erforderlich ist.
BVerwG, 20.02.2002 - Az: 6 C 18/01
Quelle: FamRZ 2002, Heft 12, II
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus radioeins
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...