Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.777 Anfragen

Ausbildungsunterhalt: Beim Studium nicht bummeln!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nur dann, wenn der Unterhaltsberechtigte sein Studium mit dem nötigen Nachdruck und Erfolg betreibt, ist für diesen Ausbildungsunterhalt zu leisten.

Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt folgt andernfalls dem Grunde nach aus § 1610 Abs. 2 BGB.

Im zu entscheidenden Fall gab es keinen Anhalt dafür, dass die Antragstellerin ihr Medizinstudium nicht mit dem nötigen Nachdruck und Erfolg betrieb. 


Der Höhe nach errechnete sich der Anspruch im vorliegenden Fall wie folgt:

Der Bedarf der Antragstellerin, einer auswärts untergebrachten volljährigen Studentin, beträgt nach den sog. Celler Leitlinien in der jeweils geltenden Fassung, denen der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, monatlich von März bis Juni 2001 1.100 DM, von Juli bis Dezember 2001 1.175 DM und ab Januar 2002 600 Euro. Darauf zahlt der Beklagte monatlich laufend 274,56 Euro. Das Kindergeld, das die Mutter der Antragstellerin für diese bezieht, beträgt bis 31. Dezember 2001 monatlich 270 DM und ab Januar 2002 monatlich 154 Euro. Dieses ist, weil beide Elternteile ihrer volljährigen Tochter barunterhaltspflichtig sind, gemäß § 1612 b Abs. 1 BGB zur Hälfte auf den Anspruch der Antragstellerin gegen den Antragsgegner und nach § 1612 b Abs. 2 BGB zur Hälfte auf den Anspruch der Antragstellerin gegen ihre Mutter anzurechnen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim